Dauergrabpflege

Als Mitglied in der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Dauergrabpflege an – ein individueller Service für viele Jahre.

Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Pflege des Grabes. Hierfür schließen wir mit Ihnen einen Dauergrabpflege-Vertrag, in dem alle Leistungen, welche wir zuvor miteinander definiert haben, detailliert aufgeführt werden. Der Vertrag läuft mindestens fünf Jahre und maximal bis zum Ende der Ruhezeit. Sie können wählen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei der Wahl des Grabschmuck und der Zusammenstellung der Pflanzen richten wir uns, soweit dem nicht Vorschriften der Friedhofssatzung entgegenstehen, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.

Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Testaments-Vollstrecker, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte mit unserer Friedhofsgärtnerei und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen. Jedermann kann auch schon zu Lebzeiten mit einem Vorsorgevertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben sichern. Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen.

Ein Vertrag kommt zustande indem wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die Leistungen senden. Entspricht dieser Ihren Wünschen schicken wir Ihnen den Originalvertrag zu, den Sie dann unterschrieben an die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner senden. Nach Prüfung durch die Genossenschaft und Datenerfassung erhält der Auftraggeber eine Rechnung und Auftragsbestätigung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen – rein rechtlich ein sogenanntes Dreiecksverhältnis: Auftraggeber – Friedhofsgärtner – Genossenschaft.

Ihre Vorteile in der Übersicht

  • Einmalige Zahlung für viele Jahre.
  • Preissteigerungen sind ausgeschlossen.
  • Automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe.
  • Übergeordnete Stelle kontrolliert die ordnungsgemäße Pflegeleistung.
  • Mündelsichere Geldanlage der einmaligen Zahlung durch eine Dauergrabpflegeeinrichtung.
  • Auch als Vorsorge, also zu Lebzeiten abschließbar.
  • Erben können das Geld nicht auslösen (und das Sozialamt auch nicht).

Ein Service, auf den Sie sich verlassen können!

Die Berufsorganisationen der Friedhofsgärtner garantieren, dass alle Arbeiten vertragsgemäß erbracht werden. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.

Die Basisvariante der von uns angebotene Grabpflege beinhaltet

  • das regelmäßige Gießen
  • entfernen von Gras und Laub in mehreren Pflegedurchgängen
  • sauber halten der Grabstätte
  • Gehölze und Grabumrandungen zweimal jährlich schneiden
  • aufbringen von dunkler Grabdeko-Erde im Herbst

Weitere Leistungsangebote

Natürlich bieten wir zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine jahreszeitliche Bepflanzung, an.

  • Dabei werden die Gräber im Frühling / zu Ostern mit Stiefmütterchen, Bellis, Vergißmeinnicht und Narzissen bepflanzt.
  • Im Sommer steht selbstverständlich ein breites Pflanzensortiment zur Auswahl und wir bepflanzen ihre Grabstätte mit den geeigneten Pflanzen. Je nachdem, ob die Grablage schattig oder sonnig ist, verwenden wir z. B. Eis- oder Knollenbegonien, Fuchsien, Impatiens oder hochwertigen Dipladenien.
  • Im Herbst kommen dann die frostresistenten Pflanzen wie Eriken, Silberblatt und verschiedene Gräser zum Einsatz – ergänzt mit Alpenveilchen oder Chrysanthemen.
  • Für den Winter bieten wir zusätzlich Grababdeckungen mit Weiß- oder Blautanne an und natürlich Wintergestecke für die Gedenktage Allerheiligen und Totensonntag.

Übrigens: Wir kultivieren über 90 % der verwendeten Pflanzen selbst und bieten somit beste Gärtnerqualität.


Gerne beraten wir Sie über Art, Umfang und individuelle Notwendigkeit unserer Pflegeleistungen.
Wenn Sie Interesse an unserer Jahresgrabpflege haben, können Sie uns hier eine unverbindliche Anfrage schicken.